Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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Statutenänderung vom 31.3.2014

31 März 2014 · 1 Kommentar

Wir bedanken uns nochmals für alle Kommentare zu den Vorschlägen für eine Statutenänderung und haben die Statuten nun auch in § 4 und in § 5 Absatz 3 sowie Absatz 5 und 6 geändert. Die neuen Statuten vom 31. März 2014 sind hier zu finden.

Wir möchten gerne darauf hinweisen, dass die Statuten nun zwei Rituale auch als Rituale bezeichnen, nämlich in § 4 das “Ritual des Beitretens” und in § 5 Absatz 3 und 5 das “Ritual des Durchlesens der Statuten”.

Darüber hinaus freut es uns sehr, dass die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” nach unserem Kenntnisstand unter den ausdrücklich atheistischen Organisationen in Österreich, die sich nicht auch als agnostisch verstehen, derzeit bereits die mitgliederstärkste ist. Vielen Dank!

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Podiumsgespräch Wien 28.4.2014

14 März 2014 · Kommentare aus

Am Montag, dem 28. April 2014, findet um 19.30 Uhr im Depot (Breite Gasse 3, 1070 Wien; hinter dem Museumsquartier, gegenüber vom Bibelzentrum) ein Podiumsgespräch zum Thema “Glaube im Angebot” statt.

Gesprächsteilnehmer am Podium:
Wilfried Apfalter (Atheistische Religionsgesellschaft)
Jakob Deibl (Universitätsassistent, Fachbereich Theologische Grundlagenforschung, Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Wien)
Alexander Rezner (Atheistische Religionsgesellschaft)

Der Eintritt ist frei, wir können nachher gerne auch noch weiterdiskutieren und freuen uns auch auf dich/Sie!

Link zum Veranstaltungskalender des Depots.

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Hinweis auf zwei Petitionen

6 Februar 2014 · Kommentare aus

Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ZVR-Zahl: 826222287) hat sich mit zwei landesgesetzlichen Regelungen beschäftigt. Daraus sind zwei Petitionen entstanden:

Eine Petition an den Burgenländischen Landtag (Zahl: E 101) ist am 5.2.2014 beim Burgenländischen Landtag eingelangt. Der Petitionsausschuss wird sie in seiner Sitzung am 19.3.2014 behandeln.

Eine Petition an den Wiener Landtag kann seit dem 29.1.2014 auf der Petitionsplattform der Stadt Wien von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien auch online unterstützt werden. Die Petition kann von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien aber auch postalisch unterstützt werden, zum Beispiel indem das entsprechend ausgefüllte Petitionsformular an den “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (Apostelgasse 17/32, 1030 Wien) geschickt wird; die gesammelten Petitionsformulare werden dann an die zuständige MA 62 weitergeleitet. Nach Erreichen von 500 Unterstützungen wird die Petition vom Petitionsausschuss behandelt.

Anmerkung: Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” ist nicht die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”.

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Neujahrswünsche 2014

18 Januar 2014 · 2 Kommentare

Wir wünschen allen Menschen in Österreich alles Gute für das neue Jahr 2014!

Den folgenden Text schrieben wir am 12. Jänner 2014 allen in Österreich als Religionsgemeinschaften staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften:

“Sehr geehrt[e/-r Vertreter der Religionsgemeinschaft XY in Österreich]!
Wir sehen in Ihnen [den/die] Vertreter einer Religionsgemeinschaft, die in Österreich vom Staat als [Kirche, Religionsgesellschaft, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft] anerkannt ist, und wünschen Ihnen und allen Menschen in Österreich alles Gute für das neue Jahr 2014.
Gerne nutzen wir diese Gelegenheit, um Ihnen auch unsere offene Bereitschaft mitzuteilen, zu einer Art von gemeinsamer Erklärung [der/von Religionsgemeinschaft XY] und der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich zu gelangen, in der unser gemeinsamer Wille, den Glauben des Anderen als Glauben ernst zu nehmen, zum Ausdruck kommen könnte.
Es würde uns sehr freuen, wenn sich in den kommenden Jahren ein fruchtbarer und weltoffener Dialog entwickeln könnte.
Mit freundlichen Grüßen
[Wilfried Apfalter und Alexander Rezner]
Mitglieder des Präsidiums der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich”

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Aviso: Podiumsgespräch Wien 28.4.2014

19 Dezember 2013 · Kommentare aus

Am Montag, dem 28. April 2014, findet um 19.30 Uhr (nicht um 19.00 Uhr!) im Depot (Breite Gasse 3, 1070 Wien; hinter dem Museumsquartier, gegenüber vom Bibelzentrum) ein Podiumsgespräch mit Jakob Deibl (Universitätsassistent, Fachbereich Theologische Grundlagenforschung, Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Wien) statt. Über nähere Details werden wir rechtzeitig informieren.

Der Eintritt ist frei, wir können nachher gerne auch noch weiterdiskutieren und freuen uns auch auf dich/Sie!

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Parteien über uns

27 September 2013 · 3 Kommentare

Wir schrieben am 2. September 2013 alle bei der Nationalratswahl am 29. September 2013 in Österreich antretenden Parteien mit folgendem Text an:

“Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zusammenhang mit der kommenden Nationalratswahl 2013 möchten wir sehr gerne wissen, was [die Partei XY] über die ‘Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich’ denkt.
www.atheistische-religionsgesellschaft.at
Bitte teilen Sie uns auch mit, ob wir Ihre Antwort öffentlich zugänglich machen dürfen; wir stellen diese Frage allen zur Wahl antretenden Parteien.
Mit bestem Dank im Voraus
und freundlichen Grüßen,
Wilfried Apfalter und Alexander Rezner”

1) 2.9.2013

Der Obmann der EU-Austrittspartei (Österreichs), Mag. Robert Marschall, antwortete uns:

“Wir haben uns über die ‘Atheistische Religionsgemeinschaft’ noch keinen Kopf zerbrochen, da wir diese bislang nicht kannten.
Die EU-Austrittspartei hat jedenfalls den EU-Austritt Österreichs zum Hauptziel. Weitere wichtige Ziele sind eine bessere repräsentative & direkte Demokratie, die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität Österreichs, massive Zuwanderungsbeschränkungen sowie österreichisches Steuergeld muß in Österreich bleiben.”

2) 2.9.2013

Lukas Daniel Klausner vom Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs antwortete uns:

“ich denke, unsere Haltung bzgl. Religion, Atheismus und Humanismus ist im entsprechenden Programmpunkt unsere Parteiprogramms recht gut ausformuliert:
[Link zum Parteiprogramm]
‘Die Piratenpartei Österreichs verfolgt eine Politik, die von Fakten und Ergebnissen der Wissenschaft sowie humanistischen Werten gestützt wird. Wir setzen uns deshalb für einen kritischen Umgang mit Pseudowissenschaften ein. Pseudowissenschaften müssen als solche entlarvt werden, um Schäden an der Gesellschaft zu vermeiden.
Aus denselben Gründen spricht sich die Piratenpartei Österreichs gegen eine Vermischung von politischer Arbeit und Glaubensgerüsten egal welcher Art aus (Religion, Esoterik, …). Daher wollen wir auch esoterische, pseudowissenschaftliche oder religiös begründete Positionen in der Politik als solche kennzeichnen, in unserer Arbeit strikt meiden und bei anderen Parteien aufdecken.’
Natürlich dürfen Sie diese Antwort auch gerne öffentlich zugänglich machen.”

3) 2.9.2013

Julia Zednik vom Parlamentsklub des Team Frank Stronach bedankte sich für unser Mail. Sie teilte uns mit, das Team Stronach freue sich über unser Interesse am Team Stronach und an dessen Standpunkt zum Themenkreis Kirche und Religion. Die Position des Team Stronach lasse sich jedoch in wenigen Worten zusammenfassen: In Österreich bestehe das System einer institutionellen Trennung von Staat und Kirche und dies befürworte die Partei. Auch wenn Frank Stronach persönlich ein religiöser Mensch sei, vertrete er die Meinung, dass das persönliche Glaubensbekenntnis Privatsache sei. Das betreffe selbstverständlich auch die Atheistische Religionsgesellschaft. Die religiösen Ansichten von Frank und den Abgeordneten des Team Stronach würden daher nicht kommuniziert. Genauso wenig mischten sich diese in die Glaubensangelegenheiten der Österreicher ein und würden das auch in Zukunft so handhaben.

4) 3.9.2013

Der Parlamentsklub des BZÖ dankte uns für unser Schreiben. Er informierte uns darüber, dass das BZÖ als liberale Partei keine dezidierte Meinung zu einzelnen Religionsgemeinschaften habe, da die Zugehörigkeit zu einer solchen im höchstpersönlichen Bereich liege und es jedem Einzelnen überlassen sei, ob, und wenn ja, welcher Religionsgemeinschaft er sich zugehörig fühle. Aus diesem Grund habe das BZÖ auch keine Meinung zu unserer Religionsgemeinschaft. Organisatorisch habe das BZÖ schon 2009 die Abschaffung der derzeitigen Form der Kirchensteuer mit Klags- und Exekutionsmöglichkeit beantragt, um die Mitgliedschaft in der Kirche von finanziellen Zwängen zu entkleiden. Wenn unsere Initiative [die Atheistische Religionsgesellschaft] zu einer öffentlichen Diskussion über die Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften beitrage, wäre dies aus der Sicht des BZÖ positiv.

5) 4.9.2013

Die Spitzenkandidatin der Sozialistischen Linkspartei (SLP), Sonja Grusch, antwortete uns:

“Die SLP ist für die vollständige und tatsächliche Trennung von Kirchen und Staat. Das bedeutet auch ein Ende aller Privilegien die Kirchen bzw Religionsgemeinschaften geniesen – steuerlich, in Form von Subventionen, Förderungen etc, rechtlich uvm.
Religion ist Privatsache und hat daher insbesondere in Bildungseinrichtungen (Schule und Kindergarten) nichts zu suchen – wir sind daher nicht nur ein Ende der finanziellen Unterstützung des Religionsunterrichtes sondern auch für ein Ende desselben an Bildungseinrichtungen. Wir sind ausserdem für einen massiven Ausbau von Bildung- und Sozialeinrichtungen damit nicht religiöse Einrichtungen (z.B. bei Kindergärten oder im Pflegebereich) dieses Vakuum füllen können und damit auch um Unterstützung für ihre Ideen werben können.
Wir verstehen die atheistische Religionsgesellschaft als Versuch im Rahmen eines Rechtssystemes, dass Religionen bevorzugt, eine rechtliche Gleichstellung zu erreichen. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass Veränderungen weniger durch juristische Schachzüge sondern durch breite gesellschaftliche Bewegungen, insbesondere durch soziale Kämpfe der ArbeiterInnenbewegung (die traditionell jene Kraft war, die Religionsgemeinschaften und ihren Einfluss in die Schranken gewiesen hat) erreicht werden. In diesem Sinne ist unsere Arbeit gegen Rassismus und Sozialabbau, für die Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher Herkunft (und auch Religion) und für eine sozialistische Politik im Sinne der Mehrheit der Menschen und nicht einiger weniger KapitalistInnen, auch ein wichtiger Schritt gegen die Macht von Religionsgemeinschaften über die Köpfe von Menschen.
‘Es rettet uns kein höhres Wesen, kein Gott, kein Kaiser, kein Tribun’ – das ist für mich als Sozialistin auch eine Anleitung zum Widerstand.”

6) 4.9.2013

Mag. Thomas Tayenthal von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) dankte uns für unser Schreiben und teilte uns mit, dass er dieses zur Beantwortung an den Präsidenten der Christlich Freiheitlichen Plattform weitergeleitet habe. Eine Antwort von dieser Plattform hat uns bisher (27.9.2013) nicht erreicht.

7) 4.9.2013

Mag. Daniela Platsch von der Partei Der Wandel schrieb uns, dass man bisher noch nichts von unserer Initiative gehört habe, diese aber sehr spannend und auch cool finde. Es wurde eine Gegenfrage an uns gestellt – nämlich wie wir die Aussage, Religion habe für die Partei Der Wandel nichts in der Politik zu suchen, für eine atheistische Religionsgemeinschaft bewerten würden. Diese Frage haben wir gerne wie folgt beantwortet:

“vielen Dank für die rasche Antwort und für das Kompliment! :)
Als Privatpersonen setzen wir uns für eine sehr weit gehende Trennung von Religion und Staat ein. Gleichzeitig wollen wir eine allgemeine Gleichberechtigung unserer ‘Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich’ mit den etablierten Religionsgemeinschaften. Ob diese Gleichberechtigung mit oder ohne die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften erreicht wird ist in unseren Augen eine politische Frage, die von der Politik entschieden wird.
Mit vielen freundlichen Grüßen,
Wilfried Apfalter und Alexander Rezner”

8) 5.9.2013

Der Spitzenkandidat der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ), Dr. Rudolf Gehring, schrieb uns, er finde es beachtenswert, dass wir eine Anfrage an die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) richteten, denn schon in unserer Bezeichnung als Religionsgesellschaft, die atheistisch sei, erkenne er einen großen Widerspruch. Im Wort „Religion“ stecke die Rückbindung an ein transzendentes Wesen, nämlich Gott. Religiös sei jeder Mensch von Natur aus, denn er strebe nach dem Transzendenten. Religiosität gehöre zum Menschen und wer das leugne, nehme dem Menschen, der Körper, Geist und Seele umfasse, einen Teil seines Lebens. Christen glaubten an den personalen Schöpfergott in seiner Dreifaltigkeit und an die Erlösung durch den Kreuzestod von Jesus Christus. Eine gottlose Religiosität (Atheismus) sei für die CPÖ ein Irrweg. In der Freiheit Gottes könne jedoch jeder Mensch selbst entscheiden, welchen Weg er gehe. Wir müssten uns tagtäglich zwischen dem Guten und dem Bösen entscheiden. Das lasse Gott zu, aber wir seien für jede Entscheidung Gott gegenüber verantwortlich. Er würde sich persönlich wünschen, dass die Atheistische Religionsgesellschaft den Weg zu Gott auf der Grundlage der Bibel finde.

Die Originalzitate wurden nur verwendet, wenn uns dies auch erlaubt wurde. Von den anderen bei der Nationalratswahl am 29. September 2013 antretenden Parteien hat uns bisher (27.9.2013) keine Antwort erreicht.

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Statutenänderung vom 10.9.2013

10 September 2013 · Kommentare aus

Wir bedanken uns vielmals für alle Kommentare zu den Vorschlägen für eine Statutenänderung und haben die Statuten nun in § 2 und in § 3 geändert. Die neuen Statuten vom 10. September 2013 sind hier zu finden.

Auf ein paar Punkte möchten wir gerne besonders hinweisen:
Wir halten es für richtig, Bestimmungen, die alle Mitglieder verpflichten, nur mit großer Zurückhaltung in die Statuten aufzunehmen.
Über einige bisher gemachte Vorschläge möchten wir gerne noch länger nachdenken und uns ganz besonders über ihre Implikationen und Konsequenzen mehr Klarheit verschaffen.
Über einige bisher gemachte Vorschläge möchten wir gerne zu passender Zeit noch mit dem Kultusamt reden, um eine rechtlich angemessene Formulierung sicherzustellen.
Die Unpfändbarmachung von Gegenständen nach § 251 Absatz 1 der Exekutionsordnung und unsere wirksame Zustimmung nach § 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes, eine Privatschule als konfessionelle Schule der „Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich“ anzuerkennen, setzen derzeit eine gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft nach § 2 des Gesetzes betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften in Verbindung mit § 11 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften voraus. Das wird also noch ein wenig dauern. ;-)

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Flanieren im Schönbrunner Schlosspark 8.6.2013

30 Mai 2013 · Kommentare aus

Am Samstag, dem 8. Juni 2013, wird am späteren Nachmittag bzw. frühen Abend wieder die Möglichkeit bestehen, beim Flanieren im Schönbrunner Schlosspark ein Stück des Weges mitzugehen und mit zwei Präsidiumsmitgliedern ins persönliche Gespräch zu kommen. Treff- und Startpunkt: parkseitiger Innenbereich des Hietzinger Tores (Adresse: Hietzinger Hauptstr. 1a, 1130 Wien), 18.00 Uhr (Anreise z.B. über U4-Station Hietzing möglich; Hunde dürfen laut Parkordnung nicht in den Schlosspark mitgenommen werden). Bei Schlechtwetter können wir direkt am Treffpunkt entscheiden, was wir dann tun wollen.

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Flanieren im Schönbrunner Schlosspark 16.5.2013

28 April 2013 · Kommentare aus

Am Donnerstag, dem 16. Mai 2013, wird am späteren Nachmittag bzw. frühen Abend die Möglichkeit bestehen, beim Flanieren im Schönbrunner Schlosspark ein Stück des Weges mitzugehen und mit zwei Präsidiumsmitgliedern ins persönliche Gespräch zu kommen. Treff- und Startpunkt: parkseitiger Innenbereich des Hietzinger Tores (Adresse: Hietzinger Hauptstr. 1a, 1130 Wien), 18.00 Uhr (Anreise z.B. über U4-Station Hietzing möglich; Hunde dürfen laut Parkordnung nicht in den Schlosspark mitgenommen werden). Bei Schlechtwetter können wir direkt am Treffpunkt entscheiden, was wir dann tun wollen.

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Vorschlag für Statutenänderung: Ritus

5 März 2013 · 15 Kommentare

Auch im Hinblick auf Formulierungen zum Ritus möchten wir alle Mitglieder (und andere Interessierte) herzlich einladen: bitte lest euch unsere Vorschläge durch (Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung durch Fettdruck hervorgehoben) und macht von der Möglichkeit Gebrauch, sie zu kommentieren — wir sind schon sehr gespannt auf eure Ideen!

Nach derzeitiger Rechtslage werden in staatlichen Versorgungszusammenhängen religiöse Ernährungsgebote in einer Reihe von Fällen ganz konkret berücksichtigt. So nimmt zum Beispiel der § 2 der Verpflegungsverordnung (“Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Vorsorge über die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden”, BGBl. II Nr. 43/2006 idF BGBl. II Nr. 37/2009) auf religiöse Regelungen besondere Rücksicht: “[…] Auf ärztliche Anordnungen oder religiöse Gebote ist Bedacht zu nehmen.” Ähnliches gilt auch für Präsenzdienstleistende im Bundesheer, soferne sie zeitgerecht eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft vorlegen.

Ein neuer § 2 Absatz 3 der Statuten könnte folgendermaßen lauten:

(3) Wir sind uns bewusst, dass das derzeit geltende staatliche Religionsrecht besondere Möglichkeiten der Gestaltung und rechtlichen Berücksichtigung von religiösen Ritualen und Riten bietet. In diesem Zusammenhang glauben und wollen wir auch, dass es jedem Mitglied
(a) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegetarisch zu leben (vegetarischer Ritus), und
(b) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegan zu leben (veganer Ritus).

Ein neuer § 3 Absatz 3 der Statuten könnte folgendermaßen lauten:

(3) Mitglieder, die sich persönlich für ein Leben
gemäß einem der in § 2 Absatz 3 genannten Riten entschieden haben, sind bis zu dem Zeitpunkt, mit dem sie diese Entscheidung zurücknehmen, an den gewählten Ritus gebunden. Sie haben das Recht, darüber eine entsprechende schriftliche Bestätigung zu erhalten.

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