Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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Vorbereitung Kultusamt

31 März 2015 · 1 Kommentar

Wir kümmern uns bei der Vorbereitung unseres Antrages nach § 2 und § 3 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BekGG) auch darum, dass unser geplantes Verwaltungsverfahren vor dem Kultusamt unter ausreichend sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. Dazu zählt besonders im Hinblick auf den persönlichen Kontakt mit dem Kultusamt auch die amtliche Festlegung von Parteienverkehrszeiten.

Der § 13 Absatz 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) legt in seinem zweiten Satz verbindlich fest: “Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit sind im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.”

Nachdem unsere Anregung an das Kabinett des für das Kultusamt zuständigen Bundesministers Dr. Josef Ostermayer, die Parteienverkehrszeiten auf der Amtstafel und im Internet bekanntzugeben, innerhalb eines halben Jahres nicht aufgegriffen wurde, haben wir zweckmäßigerweise die Volksanwaltschaft um eine Überprüfung ersucht. Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer hat uns schließlich folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Rezner!
Bezugnehmend auf die von Ihnen und Herrn MMag. APFALTER eingebrachte Beschwerde betreffend Bekanntgabe von Öffnungszeiten im BKA kann ich Ihnen mitteilen, dass nunmehr eine Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers vorliegt, welche ich Ihnen im folgenden auszugsweise wiedergeben darf:
“[…]
Es ist richtig, dass keine öffentliche Bekanntmachung von ‘Amtsstunden’ bzw. ‘Parteienverkehrszeiten’ im BKA erfolgte. Dies ist vor dem Hintergrund des Zuständigkeitsbereiches des BKA bis zur Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 zu sehen, nach dem praktisch keine behördlichen Verfahren zu führen waren.
Da aber nunmehr auch das Bundesdenkmalamt als nachgeordnete Dienststelle und das Kultusamt als Teil der Zentralleitung zum BKA ressortieren, wird das BKA Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.”
Aus der Stellungnahme geht somit hervor, dass Ihr Anliegen als berechtigt anerkannt und Abhilfe geschaffen wurde bzw. wird.
Ich freue mich, eine Lösung in Ihrem Sinne erreicht zu haben.
Mit vorzüglicher Hochachtung
[…]”

Dieses Ergebnis freut uns ebenfalls. ;-)

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Neujahrswünsche 2015

1 Januar 2015 · 3 Kommentare

Voll Zuversicht, in diesem Jahr 2015 die gesetzlich erforderlichen 300 Mitglieder zu erreichen, freuen wir uns schon sehr auf den Tag, an dem wir unseren Antrag auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit nach dem Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einreichen können, und wünschen uns und allen, die an Gleichberechtigung interessiert sind, dass dieser Tag bald kommen möge.

Wir wünschen allen alles Gute für das neue Jahr 2015!

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Newsletter vom 7.11.2014

7 November 2014 · Kommentare aus

Der ARG-Newsletter vom 7.11.2014 ist hier im Newsletter-Archiv zu finden.

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Newsletter vom 1.9.2014

1 September 2014 · Kommentare aus

Der ARG-Newsletter vom 1.9.2014 ist hier im Newsletter-Archiv zu finden.

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Aviso: Interreligiöse Feier im Rahmen der “Afrika Tage” Wien 17.8.2014

13 Juli 2014 · Kommentare aus

Am Sonntag, dem 17. August 2014, findet in Wien (Donauinsel, Floridsdorfer Brücke) im Rahmen der 10. “Afrika Tage” und in Kooperation mit dem Verein “Fair und Sensibel” von 10:00 bis ca. 11 Uhr eine interreligiöse Feier statt, bei der auch zwei Mitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft auf der Bühne mitfeiern. “Um den Dialog zwischen den Religionen zu fördern, ist der Eintritt an diesem besonderen Tag des Festivals bis 11:00 Uhr frei!”

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Hinweis auf einen Leser-Kommentar

20 Juni 2014 · Kommentare aus

Link zu einem Leser-Kommentar auf derStandard.at von Martin Perz (20.6.2014).

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Hinweis auf eine Petition

3 Juni 2014 · Kommentare aus

Im Rahmen des “Vereines zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ZVR-Zahl: 826222287) ist am 31.5.2014 eine “Petition für eine Gesetzesänderung, durch die Kreuze zukünftig auch im Burgenland nicht als ‘staatliche Symbole’ des Landes Burgenland bzw. der Republik Österreich gelten”, entstanden:

Diese Petition an den Burgenländischen Landtag (Zahl: E 108) ist am 3.6.2014 beim Burgenländischen Landtag eingelangt. Der Petitionsausschuss wird sie in seiner Sitzung am 18.6.2014 behandeln.

Anmerkung: Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” ist nicht die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”.

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Gesprächsmöglichkeit Klagenfurt 16.6.2014

27 Mai 2014 · 2 Kommentare

Am Montag, dem 16. Juni 2014, wird als niedrigschwellige Gesprächsmöglichkeit in Klagenfurt um/ab 15.30 Uhr im McDonald’s Wiener Gasse 10, 9020 Klagenfurt, an einem dann spontan ausgewählten Tisch, auf den wir ein gelbes Kartonschild (im Format A4 und mit einem Hinweis auf unsere Religionsgesellschaft) stellen werden, die Möglichkeit bestehen, mit zwei Präsidiumsmitgliedern ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns schon auf die Gespräche!

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Aviso: Klagenfurt 16.6.2014

15 Mai 2014 · Kommentare aus

Am Montag, dem 16. Juni 2014, wird irgendwann in der zweiten Tageshälfte in Klagenfurt die Möglichkeit bestehen, mit zwei Präsidiumsmitgliedern ins Gespräch zu kommen. Näheres dazu wird so bald wie möglich bekanntgegeben.

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Hinweis auf eine weitere Petition

28 April 2014 · 2 Kommentare

Im Rahmen des “Vereines zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ZVR-Zahl: 826222287) sind mehrere Fassungen einer “Petition für mehr Demokratie und Schulklassenautonomie bei der Entscheidung über das Anbringen religiöser Symbole in der Schule” entstanden:

Eine entsprechende Petition an den Burgenländischen Landtag (Zahl: E 107) ist am 25.4.2014 beim Burgenländischen Landtag eingelangt. Der Petitionsausschuss wird sie in seiner Sitzung am 21.5.2014 behandeln.

Eine entsprechende Petition an den Wiener Landtag kann seit dem 28.4.2014 auf der Petitionsplattform der Stadt Wien von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien auch online unterstützt werden. Die Petition kann von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien aber auch postalisch unterstützt werden, zum Beispiel indem das entsprechend ausgefüllte Petitionsformular an den “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (Apostelgasse 17/32, 1030 Wien) geschickt wird; die gesammelten Petitionsformulare werden dann an die zuständige MA 62 weitergeleitet. Nach Erreichen von 500 Unterstützungen wird die Petition vom Petitionsausschuss behandelt.

Ebenso wurden entsprechende Fassungen der Petition an den Vorarlberger Landtag (Petition 28.01.19), den Tiroler Landtag (Geschäftsgegenstand 169/2014), den Oberösterreichischen Landtag (Geschäftszeichen L-2014-57474/2-HE XXVII.GP) und den Landtag Steiermark (Einl.Zahl 2731/1) übermittelt.

Eine entsprechende Petition an den Salzburger Landtag bedarf noch gemäß § 83 des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes der Unterstützung durch ein Mitglied des Landtages oder der Landesregierung, eine entsprechende Petition an den Kärntner Landtag bedarf noch gemäß § 26 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages der Überreichung durch ein Mitglied des Landtages oder der Landesregierung, und eine entsprechende “parlamentarische Petition” an den Nationalrat bedarf noch gemäß § 100 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) der Überreichung durch ein Mitglied des Nationalrates.

Anmerkung: Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” ist nicht die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”.

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