Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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Hinweis auf zwei Petitionen

6 Februar 2014 · Keine Kommentare

Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ZVR-Zahl: 826222287) hat sich mit zwei landesgesetzlichen Regelungen beschäftigt. Daraus sind zwei Petitionen entstanden:

Eine Petition an den Burgenländischen Landtag (Zahl: E 101) ist am 5.2.2014 beim Burgenländischen Landtag eingelangt. Der Petitionsausschuss wird sie in seiner Sitzung am 19.3.2014 behandeln.

Eine Petition an den Wiener Landtag kann seit dem 29.1.2014 auf der Petitionsplattform der Stadt Wien von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien auch online unterstützt werden. Die Petition kann von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Wien aber auch postalisch unterstützt werden, zum Beispiel indem das entsprechend ausgefüllte Petitionsformular an den “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (Apostelgasse 17/32, 1030 Wien) geschickt wird; die gesammelten Petitionsformulare werden dann an die zuständige MA 62 weitergeleitet. Nach Erreichen von 500 Unterstützungen wird die Petition vom Petitionsausschuss behandelt.

Anmerkung: Der “Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” ist nicht die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”.

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