Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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Statutenänderung vom 10.9.2013

10 September 2013 · Keine Kommentare

Wir bedanken uns vielmals für alle Kommentare zu den Vorschlägen für eine Statutenänderung und haben die Statuten nun in § 2 und in § 3 geändert. Die neuen Statuten vom 10. September 2013 sind hier zu finden.

Auf ein paar Punkte möchten wir gerne besonders hinweisen:
Wir halten es für richtig, Bestimmungen, die alle Mitglieder verpflichten, nur mit großer Zurückhaltung in die Statuten aufzunehmen.
Über einige bisher gemachte Vorschläge möchten wir gerne noch länger nachdenken und uns ganz besonders über ihre Implikationen und Konsequenzen mehr Klarheit verschaffen.
Über einige bisher gemachte Vorschläge möchten wir gerne zu passender Zeit noch mit dem Kultusamt reden, um eine rechtlich angemessene Formulierung sicherzustellen.
Die Unpfändbarmachung von Gegenständen nach § 251 Absatz 1 der Exekutionsordnung und unsere wirksame Zustimmung nach § 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes, eine Privatschule als konfessionelle Schule der „Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich“ anzuerkennen, setzen derzeit eine gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft nach § 2 des Gesetzes betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften in Verbindung mit § 11 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften voraus. Das wird also noch ein wenig dauern. ;-)

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