Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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FAQ

1. Meint ihr das wirklich ernst?
2. Könnte es sein, dass ihr – geistlich betrachtet – auch Spaß an der Sache habt?
3. Besteht zwischen “Atheismus” und “Religion” nicht ein Widerspruch?
4. Behauptet ihr, dass jeder Atheismus eine Religion ist?
5. Warum ladet ihr Atheistinnen und Atheisten in Österreich ein, ausgerechnet einer “religiösen Bekenntnisgemeinschaft” beziehungsweise “Religionsgesellschaft” beizutreten?
6. Wäre euer Atheismus nach einer Anerkennung dann nicht auch nur ein anerkannter Glaube unter anderen?
7. Verlangt ihr von allen Atheistinnen und Atheisten in Österreich, dass sie eure “Religionslehre” teilen?
8. Vereinnahmt ihr mit eurem Namen alle Atheistinnen und Atheisten?
9. Wären im Falle eurer Anerkennung als Religionsgemeinschaft durch das Kultusamt alle Atheistinnen und Atheisten als Mitglieder einer Religionsgemeinschaft (zwangs-) anerkannt?
10. Erhebt ihr den Anspruch, alle Atheistinnen und Atheisten in Österreich zu vertreten?
11. Seid ihr ein Verein?
12. Würde das Kultusamt im Falle eurer Eintragung alle atheistischen Vereine auflösen müssen?
13. Habt ihr schon einen Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit beim Kultusamt gestellt?
14. Seid ihr schon einmal vom Kultusamt abgelehnt worden?
15. Ist es wirklich sinnvoll, eine Gleichberechtigung anzustreben? Wäre es nicht sinnvoller, die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften komplett abzuschaffen?
16. Ist es ausgeschlossen, dass eure (angestrebte) Eintragung als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft einen Anstoß zu einer Umgestaltung des österreichischen Religionsrechts in Richtung einer Reduzierung der besonderen Stellung von Religionsgemeinschaften geben könnte?
17. War alles vergeblich, wenn ihr nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt werdet?
18. Kann ich bei euch Mitglied werden und gleichzeitig für die Trennung von Religion und Staat und für die Abschaffung der Privilegien von Religionsgemeinschaften sein, ohne mir selbst zu widersprechen?
19. Muss ich wirklich aus meiner derzeitigen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft (also gesetzlich anerkannten Kirche/Religionsgesellschaft beziehungsweise staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft) austreten, wenn ich Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft werden will?
20. Kann ich Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft werden, wenn ich jünger als 14 Jahre bin?
21. Wäre es ein Problem, wenn ich gleichzeitig euch und zum Beispiel die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich” durch eine Mitgliedschaft unterstütze?
22. Wäre ich verpflichtet, mich bei einem Beitritt einem der in § 2 Absatz 3 der Statuten genannten Riten anzuschließen?
23. Muss ich wieder austreten, wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Österreich habe?
24. Behandelt ihr meine Mitgliedschaft streng vertraulich?
25. Ist euch klar, dass nach euren Statuten nicht jeder die gleichen formalen Mitbestimmungsrechte bei euch hat?
26. Wie kann ich die Atheistische Religionsgesellschaft unterstützen?
27. Kann ich mich bei euch auch aktiv engagieren?
28. Gibt es irgendwo ein Archiv eures Newsletters?

1. Meint ihr das wirklich ernst?

Ja, wir meinen das völlig ernst.

2. Könnte es sein, dass ihr – geistlich betrachtet – auch Spaß an der Sache habt?

Ja, das könnte sein. ;-)

3. Besteht zwischen “Atheismus” und “Religion” nicht ein Widerspruch?

Nicht notwendigerweise. Ein Widerspruch besteht in gewisser Weise zum Beispiel zwischen “Atheismus” und “Theismus” etwa eines “Atheistischen Theismus” (und ebenso eines “Theistischen Atheismus”) und zwischen “Religionslosigkeit” und “Religion” etwa einer “Religionslosen Religion”. “Religion” ist allerdings nicht dasselbe wie “Theismus”, und “Atheismus” ist nicht dasselbe wie “Religionslosigkeit”. Vielleicht gibt es ja solche und solche Arten von “Atheismus” und solche und solche Arten von “Religion”; vielleicht ist die Welt ja auch bunt und nicht nur schwarz und weiss.
“Widerspruch” gibt es ganz sicher dort, wo widersprochen wird. Als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” widersprechen wir in der Frage, inwiefern Gottheiten existieren, durchaus vielen etablierten Religionen. Wir haben Freude daran, diesen “Widerspruch” interessant und fruchtbar zu gestalten.
Ob etwas in Österreich vom Kultusamt als “Religion” anerkannt wird oder nicht ist unter anderem auch eine rechtliche Frage. Als kleiner Gedankenanstoß kann vielleicht ein europarechtlicher Hinweis dienen. Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union erklärt im Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b: “Der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen, die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an religiösen Riten im privaten oder öffentlichen Bereich, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen Einzelner oder der Gemeinschaft, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind.”
Ganz allgemein zu behaupten, kein “Atheismus” könne jemals eine “Religion” sein, bedeutet gleichzeitig auch, Atheistinnen und Atheisten von den rechtlichen Möglichkeiten, die das Religionsrecht für anerkannte Religionsgemeinschaften vorsieht, grundsätzlich auszuschließen. Wir laden demgegenüber dazu ein, unsere “Atheistische Religionsgesellschaft” sehr genau wahrzunehmen. Mit unserer Initiative beteiligen wir uns auch an der gesellschaftlichen Aushandlung dessen, was in Österreich heutzutage als “Religion” wahrgenommen und angenommen wird.
Über religionswissenschaftliche Zugänge zu “Religion” informiert zum Beispiel die Zeitschrift Religion.

4. Behauptet ihr, dass jeder Atheismus eine Religion ist?

Nein, das behaupten wir nicht. Wir nehmen nur – wie im Punkt Konzept dargestellt – ganz konkret für uns selbst in Anspruch, als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu sein.

5. Warum ladet ihr Atheistinnen und Atheisten in Österreich ein, ausgerechnet einer “religiösen Bekenntnisgemeinschaft” beziehungsweise “Religionsgesellschaft” beizutreten?

Manche Ziele kann man – schon allein aus rechtlichen Gründen! – auch beim besten Willen nicht als Einzelne/Einzelner erreichen, sondern nur durch gemeinsames Handeln. Über die Ziele unserer “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” informiert § 3 Absatz 1 unserer Statuten: “Als religiöse Bekenntnisgemeinschaft ‘Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich’ verfolgen wir das langfristige Ziel einer vollen Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich. Wir wollen damit neue Räume der kulturellen Partizipation eröffnen und einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess dessen, was und wie religiös geglaubt wird, sichtbar machen.” Eine staatliche Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beziehungsweise Religionsgesellschaft ist nach derzeitiger Rechtslage der sicherste Weg zu einer vollen Gleichberechtigung vor dem und durch den Staat. Nach dem Gesetz ist dafür jeweils ein organisierter Zusammenschluss mehrerer Personen erforderlich. Das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) verlangt in § 3 Absatz 3 für eine “staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft” 300 Mitglieder und in § 11 Ziffer 1 Buchstabe d für eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft etwa 17.000 Mitglieder (2 Promille der Bevölkerung Österreichs). Was wir jetzt tun, tun wir auch – ganz im Sinne eines freundlichen Weges zu nachhaltiger Gleichberechtigung – für die Zukunft. Jeder einzelne Beitritt unterstützt uns wirkungsvoll!

6. Wäre euer Atheismus nach einer Anerkennung dann nicht auch nur ein anerkannter Glaube unter anderen?

Nicht nur, aber auch. Die Anerkennung würde nichts an der inhaltlichen Richtigkeit oder am Wirklichkeitsbezug unseres Atheismus ändern. Wenn unser Atheismus bereits ohne Anerkennung inhaltlich richtig ist, dann wäre er auch nach einer Anerkennung im selben Ausmaß weiterhin richtig – aber eben zusätzlich auch noch anerkannt. Die Anerkennung als Religion würde unseren Atheismus nicht unzutreffender oder unrealistischer machen.

7. Verlangt ihr von allen Atheistinnen und Atheisten in Österreich, dass sie eure “Religionslehre” teilen?

Nein, das verlangen wir natürlich nicht. Wir erlauben uns allerdings, als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” unsere eigene “Religionslehre” im § 2 unserer Statuten darzustellen – so wie es das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) im § 4 Absatz 1 Ziffer 2 verlangt.

8. Vereinnahmt ihr mit eurem Namen alle Atheistinnen und Atheisten?

Nein, das tun wir nicht. Unser Name “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” weist nur sehr deutlich auf unseren Atheismus hin. Das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) verlangt in § 4 Absatz 1 Ziffer 1, dass der Name der religiösen Bekenntnisgemeinschaft “so beschaffen sein muss, dass er mit der Lehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft in Zusammenhang gebracht werden kann und Verwechslungen mit bestehenden religiösen Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften oder deren Einrichtungen ausschließt”.

9. Wären im Falle eurer Anerkennung als Religionsgemeinschaft durch das Kultusamt alle Atheistinnen und Atheisten als Mitglieder einer Religionsgemeinschaft (zwangs-) anerkannt?

Nein, eine Anerkennung der “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” als Religionsgemeinschaft durch das Kultusamt würde ausschließlich unseren eigenen religionsrechtlichen Status ändern. Für Atheistinnen und Atheisten, die nicht bei uns Mitglied sind, würde sich dadurch keine Änderung ihres religionsrechtlichen Status’ ergeben.

10. Erhebt ihr den Anspruch, alle Atheistinnen und Atheisten in Österreich zu vertreten?

Nein, diesen Anspruch erheben wir nicht. Wir sind als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” nur legitimiert, die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” zu vertreten.

11. Seid ihr ein Verein?

Nein, die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” ist kein Verein.

12. Würde das Kultusamt im Falle eurer Eintragung alle atheistischen Vereine auflösen müssen?

Nein, wir nehmen an, dass dies nicht so wäre – das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) schreibt ja im § 2 Absatz 4 nur vor: “Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht.” Vereine, deren in den Vereinsstatuten festgelegter Zweck nicht ausdrücklich in der Verbreitung der Religionslehre unserer “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” (dargestellt im § 2 unserer Statuten) besteht, wären also, so nehmen wir an, im Falle unserer Eintragung durch das Kultusamt von dieser gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Ganz besonders, so nehmen wir an, wären natürlich keine Vereine betroffen, deren Zweck überhaupt gar nicht in der Verbreitung irgendeiner Religionslehre besteht. Zur Sicherheit bestimmt das Gesetz im § 3 Absatz 4 ausdrücklich: “Im Bundesgebiet bestehende Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht, haben im Verfahren Parteistellung; sie sind mit dem Antrag namhaft zu machen.” Wir nehmen an, dass durch diese Bestimmung jeder Verein, der im Falle eines für uns positiven Feststellungsbescheides durch das Kultusamt aufgelöst werden müsste, im Verfahren Parteistellung erhält.

13. Habt ihr schon einen Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit beim Kultusamt gestellt?

Nein, einen Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 des “Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) haben wir noch nicht gestellt.

14. Seid ihr schon einmal vom Kultusamt abgelehnt worden?

Nein, wir sind noch nie vom Kultusamt abgelehnt worden, und es wurde auch noch nie ein Antrag von uns durch das Kultusamt abgewiesen. Der Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit, der am 11.6.2014 und am 5.6.2015 vom Kultusamt abgewiesen wurde, wurde nicht von uns sondern von der “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich” (KdFSM) gestellt. Wir sind nicht die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich”.

15. Ist es wirklich sinnvoll, eine Gleichberechtigung anzustreben? Wäre es nicht sinnvoller, die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften komplett abzuschaffen?

Ja, wir finden, dass es wirklich sinnvoll ist, eine Gleichberechtigung anzustreben. Eine Gleichberechtigung beendet rechtliche Bevorzugungen und stärkt die gesellschaftliche Chancengleichheit für alle ganz wesentlich.
Gleichberechtigung und Abschaffung der Sonderstellung/Privilegierung schließen einander nicht aus. Wir vermuten allerdings, dass eine Reduzierung der religionsrechtlichen Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften in Österreich auch in nächster Zeit allein durch politische Entscheidungen eher nicht angestoßen werden wird und eine Gleichberechtigung deutlich früher erreichbar ist. Einige von uns unterstützen persönlich eine sehr weit gehende Trennung von Religion und Staat. Gleichzeitig wollen wir eine allgemeine Gleichberechtigung unserer “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” mit den etablierten Religionsgemeinschaften. Ob diese Gleichberechtigung mit oder ohne die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften erreicht wird ist in unseren Augen eine politische Frage, die auch politisch entschieden wird.

16. Ist es ausgeschlossen, dass eure (angestrebte) Eintragung als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft einen Anstoß zu einer Umgestaltung des österreichischen Religionsrechts in Richtung einer Reduzierung der besonderen Stellung von Religionsgemeinschaften geben könnte?

Nein, das ist nicht ausgeschlossen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass unsere (angestrebte) Gleichberechtigung mit den derzeit staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften (und danach mit den derzeit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften) einigen politisch ausreichend einflussreichen Menschen so unangenehm sein könnte, dass sie lieber eine Reduzierung der rechtlichen Sonderstellung/Privilegierung von staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften (und danach von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften) in die Wege leiten als ertragen zu müssen, dass auch wir als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” diese rechtliche Sonderstellung/Privilegierung ungeschmälert genießen können.

17. War alles vergeblich, wenn ihr nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt werdet?

Nein. Wenn wir vom Kultusamt nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, aber alle sonstigen Bedingungen erfüllen, dann haben wir nach Ansicht führender österreichischer Religionsrechts-Fachleute beste Chancen, auf dem Rechtsmittelweg (etwa vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor einer “europäischen” Rechtsinstanz) dennoch eine volle Gleichberechtigung zu erlangen.

18. Kann ich bei euch Mitglied werden und gleichzeitig für die Trennung von Religion und Staat und für die Abschaffung der Privilegien von Religionsgemeinschaften sein, ohne mir selbst zu widersprechen?

Ja, unserer Ansicht nach ist das möglich. Unser langfristiges Ziel einer vollen Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich ist – genau betrachtet – sehr gut mit einer Trennung von Religion und Staat und mit einer Abschaffung der Privilegien von Religionsgemeinschaften vereinbar. Eine Gleichberechtigung setzt gleiche Rechte voraus, sie setzt keine Privilegien voraus. Anerkannte Religionsgesellschaften könnten auch ohne rechtliche Sonderstellung/Privilegien anerkannte Religionsgesellschaften sein.
Ein Inserat der Initiative “Religion ist Privatsache” im “Standard” (12.12.2010, Seite 6; namentlich unterstützt zum Beispiel von Alexander Rezner und Wilfried Apfalter) kann hier heruntergeladen werden.

19. Muss ich wirklich aus meiner derzeitigen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft (also gesetzlich anerkannten Kirche/Religionsgesellschaft beziehungsweise staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft) austreten, wenn ich Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft werden will?

Ja, gemäß § 4 Absatz 1 der Statuten steht ein Beitritt nur jenen offen, die weder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft noch einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Diese Einschränkung ist notwendig, weil es das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998) in der geltenden Fassung im § 3 Absatz 3 so verlangt.
Wir verstehen, dass es durchaus Gründe geben kann, (weiterhin) Mitglied in der bisherigen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu bleiben, auch wenn sich die innere Einstellung bzw. der Glaube geändert hat, und bedauern, dass eine Mitgliedschaft bei uns in diesem Fall nicht möglich ist. Selbstverständlich kannst/können du/Sie die Atheistische Religionsgesellschaft aber auch als Nicht-Mitglied gerne unterstützen!

20. Kann ich Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft werden, wenn ich jünger als 14 Jahre bin?

Nein, ein Beitritt ist erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, nur Personen aufzunehmen, die das gesetzliche Alter der vollen Religionsmündigkeit bereits erreicht haben. Das ist nach derzeitiger Rechtslage (§ 5 des “Bundesgesetzes über die religiöse Kindererziehung”) mit der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall. Es ist uns ein besonderes Anliegen hier mit gutem Beispiel voranzugehen: Wir wollen damit einerseits sicherstellen, dass jedem Mitglied ein Austritt wirklich jederzeit rechtlich möglich ist, und andererseits sicher verhindern, dass religionsunmündige junge Menschen nach einem Beitritt zu uns unter negativen Reaktionen ihres sozialen Umfeldes leiden. Wir freuen uns aber sehr, wenn du uns weiterhin gewogen bleibst!

21. Wäre es ein Problem, wenn ich gleichzeitig euch und zum Beispiel die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich” durch eine Mitgliedschaft unterstütze?

Gleichzeitig Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft und einer anderen Religionsanerkennungsinitiative zu sein ist/wäre nach staatlichem Religionsrecht solange unproblematisch, solange noch keine der beiden Initiativen einen Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit beim Kultusamt gestellt hat. Mit der Antragsstellung ist dann allerdings die Mitgliedschaft für die Dauer des Verfahrens bis zur Entscheidung des Kultusamtes de facto quasi für die antragstellende Initiative reserviert. Daraus erwächst dann ein Problem für die jeweils andere Initiative. Daher hoffen wir, dass möglichst viele unserer Mitglieder nur bei uns Mitglied sind.
Ein solcher Antrag der “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich” (KdFSM) auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit ist am 28.4.2014 beim Kultusamt eingelangt und wurde am 11.6.2014 vom Kultusamt abgewiesen. Seit dem 12.1.2015 gibt es dazu auch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der Bescheid des Kultusamtes aufgehoben und das Verfahren an das Kultusamt zurückverwiesen wird. Am 5.6.2015 wurde der Antrag vom Kultusamt wiederum abgewiesen.
Wir selbst haben noch keinen Antrag beim Kultusamt gestellt.

22. Wäre ich verpflichtet, mich bei einem Beitritt einem der in § 2 Absatz 3 der Statuten genannten Riten anzuschließen?

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht. Ein im § 2 Absatz 3 unserer Statuten genannter Ritus wird/ist nur für jene Mitglieder verbindlich, die sich persönlich für ein Leben gemäß diesem Ritus entschieden haben; die Verbindlichkeit besteht jeweils bis zu dem Zeitpunkt, mit dem das jeweilige Mitglied seine Entscheidung zurücknimmt (siehe § 3 Absatz 5 der Statuten).

23. Muss ich wieder austreten, wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Österreich habe?

Nein, ein Austritt ist nicht erforderlich. Wir bitten aber um eine entsprechende Mitteilung an uns (damit wir zum Beispiel den Counter auf dieser Website korrigieren können).

24. Behandelt ihr meine Mitgliedschaft streng vertraulich?

Ja, selbstverständlich! Wir behandeln deine/Ihre Mitgliedschaft streng vertraulich (siehe dazu § 5 Absatz 5 unserer Statuten). Solange du/Sie uns nicht ganz ausdrücklich und ganz konkret etwas anderes (zum Beispiel die Nennung als Mitglied in einem Testimonial) erlaubst/erlauben werden wir auch nichts anderes tun.

25. Ist euch klar, dass nach euren Statuten nicht jeder die gleichen formalen Mitbestimmungsrechte bei euch hat?

Ja, die Beschränkung der formalen Mitbestimmungsrechte auf die Mitglieder des Präsidiums ist uns bewusst. Einerseits wollen wir möglichst “offen für alle” sein und andererseits wollen wir auch gleichzeitig möglichst “geschützt” sein (zum Beispiel vor negativen Folgen einer gezielten Unterwanderung und vor einer mutwilligen “Zerstörung von innen heraus”). Derzeit ist es so, dass die Mitglieder des Präsidiums die alleinige und volle – zum Beispiel finanzielle und rechtliche – Verantwortung für das, was sie als Mitglieder des Präsidiums tun, tragen (über eine gegebenenfalls bevorstehende Änderung dieser Situation würden wir rechtzeitig informieren). Wir hoffen, dass die unkomplizierten Ein- und Austrittsmodalitäten, die kostenlose Mitgliedschaft und das Recht aller Mitglieder, dem Präsidium in allen Angelegenheiten der “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” Vorschläge zu unterbreiten, das demokratiepolitische Manko ein wenig ausgleichen können. Für umsetzbare Verbesserungsvorschläge sind wir sehr dankbar!

26. Wie kann ich die Atheistische Religionsgesellschaft unterstützen?

Da gibt es einige Möglichkeiten:
1. Durch eine kostenlose Mitgliedschaft. Wir benötigen mindestens 300 Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich, um die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Aussicht auf Erfolg beantragen zu können. Die Zahl beim Mitglieder-Counter (auf der Website rechts oben) gibt die Anzahl unserer Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich an. Deine/Ihre Mitgliedschaft hilft uns sehr!!!
2. Durch Werbung für uns. Du/Sie kannst/können die Atheistische Religionsgesellschaft in deiner/Ihrer Umgebung sehr gerne aktiv bekanntmachen. Wir bieten zu diesem Zweck kleine Werbematerialien (zum Beispiel Visitenkarten) an. Wenn du/Sie eine Website hast/haben, kannst/können du/Sie uns dort sehr gerne verlinken.
3. Durch Spenden und sonstige Zuwendungen (zum Beispiel Sachspenden und Zeitspenden) an den
“Verein zur Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Projekten und Veranstaltungen für die geplante Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”
(ZVR-Zahl: 826222287; Zustellanschrift: Apostelgasse 17/32, 1030 Wien; örtlich zuständige Vereinsbehörde: Landespolizeidirektion Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten).
4. Durch eigene Ideen, Projekte und Beiträge, wie zum Beispiel journalistische Berichterstattung, Leserbriefe (zum Beispiel an regionale Tageszeitungen), künstlerische Arbeiten, Textübersetzungen (zum Beispiel von Texten dieser Website – durch eine gute Übersetzung etwa ins Englische und/oder ins Französische kannst/können du/Sie uns sehr helfen!), Vorschläge für und digitale Verwirklichung von Werbung für uns im Internet, Mithilfe beim Vorbereiten und Betreuen eines Infostandes, Vorschläge und Vorbereitungen für (zum Beispiel Diskussions-) Veranstaltungen, Vermittlung einer offiziellen Gesprächs- oder Diskussions-Einladung in eine (zum Beispiel Religions- oder Philosophie-) Unterrichtsstunde, Vorbereitungen für eine atheistische (zum Beispiel Militär-, Krankenhaus- oder Hospiz-) “Seelsorge” (zum Beispiel durch Überlegungen zum Tätigkeits- und Qualifikationsprofil und zur professionellen Unterstützung), unterstützende Beratung, inhaltliche Verbesserungsvorschläge (auch zum Beispiel zu den Statuten!), konstruktive Kritik, konkrete Hinweise (zum Beispiel auf Leserbriefe oder Medienberichte über uns und auf Printmedien, in denen wir kostenlos inserieren können) oder was dir/Ihnen/euch sonst noch am Herzen liegt.
Wir freuen uns über jede Form einer Unterstützung!

27. Kann ich mich bei euch auch aktiv engagieren?

Ja, sehr gerne! Wenn du/Sie Lust und Zeit hast/haben, an diesem spannenden Projekt auch aktiv mitzuarbeiten und kreativ mitzugestalten: Wir Präsidiumsmitglieder sind schon neugierig … und möchten dich/Sie dazu ermuntern, uns einfach mal bei Gelegenheit zu kontaktieren (E-Mail-Adresse: office[at]atheistische-religionsgesellschaft.at)! Wir treffen uns sehr gerne zu einem persönlichen Kennenlern-Gespräch mit dir/Ihnen.
Ganz besonders würde uns ein mitgebrachter Stapel neuer Beitritte beeindrucken oder ein (zum Beispiel religions- oder rechts-) wissenschaftlicher Text mit verblüffend starken Argumenten zu Gunsten der “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich”.

28. Gibt es irgendwo ein Archiv eures Newsletters?

Ja, ein Archiv des ARG-Newsletters gibt es hier.