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Wir wollen unserem religiösen Bekenntnis, einem Atheismus, dem ein aufgeklärtes, (post-) modernes Menschenbild zu Grunde liegt, das seine Vorstellungen von der Welt und seine Handlungspraxis nicht von übernatürlichen Wesen ableitet (siehe § 2 unserer Statuten), zu staatlicher Gleichberechtigung mit den etablierten Religionen verhelfen (siehe Konzept und FAQ).
Ein freundlicher Weg zu nachhaltiger Gleichberechtigung – (d)eine kostenlose Mitgliedschaft unterstützt uns wirkungsvoll!
Unsere “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” hat rechtlich betrachtet beste Chancen, eine nachhaltige Gleichberechtigung mit staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zu erreichen. Das Religionsrecht selbst wird vermutlich noch einige Zeit so bleiben wie es derzeit ist. Mit unserer Initiative beteiligen wir uns an der gesellschaftlichen Aushandlung dessen, was in Österreich als “Religion” wahrgenommen und angenommen wird. Die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” bietet inhaltlich betrachtet eine ernsthafte Alternative im religiösen Diskurs. Nach der angestrebten Anerkennung durch das Kultusamt wäre sie eine wirkungsvolle Kontrastfolie innerhalb vor dem Staat gleichwertiger religiöser Bekenntnisse. Unsere Kritikerinnen und Kritiker laden wir herzlich ein, die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” genauer zu betrachten und in persönlichen Gesprächen mit uns die inhaltliche Tiefe und das Potenzial unserer Initiative kennen zu lernen.
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8 responses so far ↓
1 hermann Geyer // Mrz 12, 2013 at 13:52
(Meine Statuten-Vorschläge hier nochmals in einem und überarbeitet:)
Da wir Gott bzw. Götter für menschengemacht halten, halten wir sie für nicht transzendenter als uns selbst. Wir glauben aber, dass Wahrheit, Gerechtigkeit und Schönheit im Hier und Jetzt immer nur unvollkommen erreichbar sind, sie also unsere Möglichkeiten stets transzendieren. Gerade dieser Transzendenz wegen sehen wir in ihnen anzustrebende und ihnen nachzueifernde Ideale.
Wir glauben, dass seit Inkrafttreten des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes nicht nur ein einziger Mensch die Idee zur Gründung einer atheistisch ausgerichteten religiösen Bekenntnisgemeinschaft hatte. Die Idee lag nach unserem (diesfalls mythischen) Glauben ab da gewissermaßen “in der Luft”.
Umfassendes und person- wie konfessionsübergreifendes Universalethos: Wir fühlen uns verpflichtet, uns in jeder Situation um ein Gelingen des Ganzen mit Blick auf transzendente Ideale wie Wahrheit, Gerechtigkeit und Schönheit eifrig zu bemühen. Späterhin neu gefundene transzendente Ideale sind adäquat zu berücksichtigen.
Der rituelle Vollzug dieser unserer ethischen Selbstverpflichtung erfolgt vorzugsweise durch eigenständiges Denken – um vorliegende Erfahrungen kritisch zu reflektieren -, sowie durch vernunftgeleitete Handlungen.
Dem Glauben ist nur dann Vorrang vor der Vernunft einzuräumen, wenn dies vernünftig erscheint.
Zum Ritus gehört auch, die angewendeten Methoden (z.B. vernünftiges Denken) gelegentlich verbal, schriftlich oder durch Gesten anzudeuten (zu thematisieren). Ethische Aufgabe dabei ist, das rechte Maß solcher Thematisierung zu finden.
Die Ernsthaftigkeit unseres Glaubenskonzeptes hinsichtlich zentralem Inhalt (Gottesbezug), mythischem Hintergrund, transzendenter Idealausrichtung, ethischem Universalanspruch und konfessionsübergreifendem multimedialem rituellem Eifer ist im Sinn eines “transzendentalmechanistischen Totalexperiments” (abgekürzt tT) Ausdruck dessen, was uns als heilig erscheint.
(Anmerkung 1: Hauptwortstil gefällt mir an sich nicht besonders, aber als Zugeständnis an das Kultusamt ist er vielleicht sinnvoll.
Anmerkung 2: vielleicht lassen sich mit geänderten Statuten ein paar Pastafarianer abtrünnig machen um die Sache zu beschleunigen?)
2 Dr. Silvester Schröger // Aug 29, 2013 at 21:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Atheist & Buddhist (!) stelle ich Ihnen die Frage, ob diese Kombination für Sie ein Widerspruch ist. Können Sie sich buddhistische Mitglieder in Ihrer Gemeinschaft vorstellen, oder ist das nach Ihren Vereinsstatuten, oder nach Ihrem Verständnis ausgeschlossen?
Mit freundlichen Grüßen,
Silvester Schröger
3 Wilfried Apfalter // Aug 30, 2013 at 13:41
@Dr. Silvester Schröger (29.8.2013, 21:12):
Sehr geehrter Herr Dr. Schröger,
das hängt wohl auch davon ab, was Sie mit “Atheist” und “Buddhist” meinen.
Gemäß § 4 Absatz 1 unserer Statuten können jedenfalls alle AtheistInnen, die selbst voll religionsmündig (also mindestens 14 Jahre alt) sind, einen Wohnsitz in Österreich haben und weder einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BGBl. I Nr. 19/1998) noch einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft (z.B. der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft) angehören, gerne bei uns Mitglieder werden.
4 Dieter Blasl // Okt 11, 2013 at 16:32
wie schon im Mail gesagt: ich unterstütze Euch gern, aber wo kann ich unterschreiben? lg Dieter
(veröffentlichen ok, und ein Anliegen meinerseits: ich bin im Sozialforum aktiv und würde mich über jede(n) TeilnehmerIn mehr freuen, bitte löscht also den Link nicht heraus: http://austriansocialforum.wordpress.com/ (Link Adressen zu den einzelnen Foren plus Email Newsletter Link sind alles dort zu finden)
5 Wilfried Apfalter // Okt 12, 2013 at 13:56
An alle, die sich ebenfalls fragen, wie sie Mitglied werden können: Eine kurze Anleitung dazu findet ihr im Menüpunkt “Mitglied” auf
http://atheistische-religionsgesellschaft.at/mitglied
Wir freuen uns auf euch!
6 Reddington // Jul 19, 2014 at 21:59
Es gibt in Österreich genug ernsthafte Atheisten – und unsere Augen sind offen.
7 Hermann Geyer // Jul 27, 2015 at 20:50
Vielleicht eine nützliche Idee, um die Chancen beim Kultusamt zu wahren:
Unser Atheismus ist auch insofern als “religiös” zu verstehen bzw. einzustufen, als er auf gleicher Ebene und bezüglich derselben Thematik mit anderen (vor allem theistischen, aber auch atheistischen wie dem Buddhismus) Religionen konkurriert bzw. eine Alternative zu ihnen darstellt.
8 Wilfried Apfalter // Jul 27, 2015 at 21:53
@Hermann Geyer (27.7.2015, 20:50):
Vielen Dank für diese Formulierung dieses Gedankens – siehe dazu auch die Definition von “Religion” im Artikel 10 der in unseren FAQ zitierten Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union!
Zu deiner Erwähnung des Buddhismus möchte ich alternativ dazu anmerken, dass mir Gerhard Weißgrab als Präsident der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft das einmal so erklärt hat, dass er den Buddhismus der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft eher als eine “nicht-theistische Religion” bezeichnen würde.