Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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SpitzenkandidatInnen der oberösterreichischen Landtagswahl 2015 über uns (Teil 2)

1 September 2015 · Keine Kommentare

2) 1.9.2015

Erwin Schreiner, Landesparteisekretär der FPÖ Landesgruppe Oberösterreich, antwortete uns:

“Sehr geehrter Herr Apfalter! Sehr geehrter Herr Rezner!
Vielen Dank für ihre Nachricht an unseren Landesparteiobmann Dr. Manfred Haimbuchner.
Bezüglich Ihrer Anfrage dürfen wir ihnen mitteilen, dass sich die FPÖ zu einer säkularisierten Gesellschaft bekennt, zur Trennung von Kirche und Staat.
Religionsfreiheit bedingt nicht nur die freie Wahl der Zugehörigkeit oder auch Nicht-Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft,
sondern auch den Schutz des Staatsbürgers vor Extremisten, die aus vermeintlich religiösen Gründen nicht bereit sind, die österreichische Verfassung und unsere Gesetze zu achten.
Für etwaige Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schreiner”

3) 1.9.2015

Leo Furtlehner, Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei “Kommunistische Partei Österreichs und unabhängige Linke” (KPÖ), antwortete uns:

“Sehr geehrter Herr Apfalter, sehr geehrter Herr Rezner,
zunächst danke für die Anfrage. Im Anhang übermittle ich Ihnen eine kurze Stellungnahme der KPÖ zum Thema Religion, die natürlich auch veröffentlicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen!
Leo Furtlehner”

Der erwähnte Text im Anhang zur E-Mail hat folgenden Wortlaut:
“Stellungnahme der KPÖ zur Atheistischen Religionsgemeinschaft (ARG) zur Landtagswahl 2015
Im programmatischen Papier „Grundzüge einer Neuorientierung“ von 1994 hat die KPÖ festgehalten: „Geschaffen werden soll eine Gesellschaft … in der auf der Basis einer strikten Trennung von Parteien und Staat, Legislative und Exekutive, Kirche und Staat, die Religions- und Gewissensfreiheit respektiert wird“.
Die KPÖ tritt daher grundsätzlich für die Trennung von Kirche und Staat ein und tritt dafür ein, die religiöse Einstellung im Sinne der Gewissens- und Religionsfreiheit bei verfassungsgemäßer Garantie der Religionsfreiheit als Privatsache zu betrachten.
In diesem Sinne ist das Konkordat der Republik mit dem Vatikan mit den damit verbundenen Privilegien der Kirche und deren Förderung durch den Staat als historisch längst überholter Anachronismus aufzukündigen. Die Religionsgemeinschaften sind als Vereine ohne irgendwelche Sonderstellung zu bewerten, deren Rechtsstellung allenfalls in einem einheitlichen für alle Glaubensrichtung gleichermaßen geltenden Religionsgesetz zu regeln sind.
Dementsprechend gibt es in einer demokratischen Gesellschaft auch keinen Grund für Sonderrechte für Religionsgemeinschaften, wie etwa die Grundsteuerbefreiung für Religionsgemeinschaften oder die Subventionierung religiöser Einrichtungen. Subventionen für Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesens oder zur Erhaltung von Kulturgütern mit religiösen Trägern sollen analog der Subventionierung anderer privater Träger erfolgen und keinerlei Vorrechte beinhalten.
Analog dürfen Beiträge zu Religionsgemeinschaften steuerlich nicht anders begünstigt werden als Beiträge für Vereine. Der Zugriff der Kirche auf das Melderegister bei der Eintreibung der Kirchensteuer und die Erfassung einer Religionszugehörigkeit im Meldewesen müssen abgestellt werden. Die KPÖ weist auch die Vorstöße von Religionsgemeinschaften sich staatlicher Einrichtungen zu bedienen zurück, wie etwa die Forderung der Bischofskonferenz, einen Kirchenaustritt erst drei Monate nach der Abmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und nach einem „klärenden Gespräch“ wirksam werden lassen. Eine solche „Prüfung des Geisteszustandes“ widerspricht der eindeutigen Entscheidung mündiger StaatsbürgerInnen.
Ebenso gehört der Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen abgeschafft und die Finanzierung von Lehrkräften in religiösen Schulen durch den Staat eingestellt. Abgelehnt wird von der KPÖ auch wie verschiedentlich gefordert ein Ethikunterricht für jene SchülerInnen die den Religionsunterricht nicht besuchen, weil des de facto nur einen Ersatz-Religionsunterricht darstellen würde. Ein Ethikunterricht ist für uns nur anstelle des Religionsunterrichts mit Inhalten die nichts mit Religion zu tun haben vorstellbar.
Religiöse Themen sind derzeit im ORF, wie Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Sendern im Ausland zeigen, überrepräsentiert und gehören deutlich reduziert. Das Ausmaß religiöser Sendungen soll wesentlich reduziert und ebenso wie eine Vertretung in ORF-Gremien im Rahmen der Präsenz von Vereinen, NGOS, Gewerkschaften etc. im ORF erfolgen.”

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