Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich

Gleiche Rechte – kulturelle Partizipation – Sichtbarmachung

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Newsletter 2.11.2015

ARG-Newsletter vom 2.11.2015

Liebe Leserinnen und Leser unseres Newsletters!

Bereits über 300 Mitglieder – vielen herzlichen Dank!

Wir freuen uns sehr, dass wir bereits mehr als die vom “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BekGG, BGBl. I Nr. 19/1998, in der geltenden Fassung) für eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft vorausgesetzten 300 Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich haben.

Sammeln eines “Sicherheitspolsters” an Mitgliedern

Zur Sicherheit sammeln wir derzeit noch einen kleinen “Sicherheitspolster” an Mitgliedern, bevor wir dann tatsächlich beim Kultusamt einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft stellen.

Einladung an alle, die uns beim Eintragungsverfahren unterstützen wollen

Gerne laden wir an dieser Stelle nochmals alle, die uns beim Eintragungsverfahren vor dem Kultusamt zum Beispiel mit ihrer juristisch-rechtswissenschaftlichen, religionswissenschaftlichen oder philosophischen Expertise unterstützen wollen, sehr herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen (E-Mail-Adresse: office@atheistische-religionsgesellschaft.at). Wie bereits im Newsletter vom 16.8.2015 angekündigt wollen wir Mitgliedern und unterstützenden Interessierten die Möglichkeit geben können, dieses spannende Verwaltungsverfahren, das voraussichtlich sowohl uns als auch das Kultusamt vor neue Herausforderungen stellen wird, aus einer besonderen Nahperspektive mitzuerleben.

Mit vielen freundlichen Grüßen

Wilfried Apfalter
Mitglied des Präsidiums der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich
Website: http://atheistische-religionsgesellschaft.at

2 Comments

2 responses so far ↓

  • 1 Dieter // Nov 2, 2015 at 14:04

    Moment mal: :) :) :)

    mit der Erreichung der Rechtspersönlichkeit ist das Ziel noch nicht ganz erreicht:

    jetzt geht es um die ca. 17.000 Unterschriften bzw. Mitglieder,
    — (lt. Wikipedia 2% der Bevölkerung) —
    — (gem.§11Z.1 (lit.d) Bekenntnisgemeinschaftsgesetz) —
    https://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Religionsgemeinschaften_in_%C3%96sterreich
    die für eine GESETZLICH ANERKANNTE RELIGIONSGEMEINSCHAFT in Österreich erforderlich sind.

    Dann entsenden wir nämlich staatlich bezahlte ReligionsLehrerInnen, wie jede ander Kirche auch.

    Erfordernisse dafür sind (neben den 17.000)

    * dass wir weiterhin “sittlich nicht anstössig” bleiben und unsere Benennung “nichts Gesetzwidriges” enthält
    – §1Z.1 Anerkennungsgesetz –
    und
    * dass wir weiterhin unsere “positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat” behalten
    – §11Z.3 Bekenntnisgemeinschaftsgesetz – )
    und dass wir mindestens bestehen:
    * in Österreich seit 20 Jahren allgemein
    * und seit 10 Jahren organisiert
    * und seit 5 Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft (das sind die dz. 17.000, siehe oben, gem.§11Z.1 (lit.a,b,c) Bekenntnisgemeinschaftsgesetz)

    (alle Gesetzesverweise lt.Wikipedia)

    lg Dieter, gemmas an :)

  • 2 Wilfried Apfalter // Nov 2, 2015 at 14:16

    Hallo Dieter,
    die rund 17.000 sind allerdings eher 0,2 % – also 2 Promille, nicht 2 Prozent – der Bevölkerung… ;-)

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