Wir bedanken uns herzlich für alle bisherigen Kommentare und Vorschläge zu den Statuten und haben die Statuten nun auch in § 4 Absatz 2 sowie in § 5 Absatz 2, Absatz 3, Absatz 5, Absatz 7 und Absatz 9 geändert. Die neuen Statuten vom 14. April 2015 sind hier zu finden.
Ein besonderes Augenmerk haben wir diesmal auf das verstärkte Berücksichtigen möglicher Eventualitäten im Hinblick auf eine durchgehende Handlungsfähigkeit der Organe und auf das Schließen von Lücken in den Bestimmungen über die Organe unserer religiösen Bekenntnisgemeinschaft gelegt.