Für alle, die bisher einen Transzendenz-Bezug der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich vermisst haben:
Auch jenen, die bisher Schwierigkeiten hatten, einen Transzendenzbezug der Atheistischen Religionsgesellschaft wahrzunehmen, können vielleicht (abgesehen von der Einladung zur Analyse des § 2 der Statuten) ein paar Hinweise helfen:
Die Atheistische Religionsgesellschaft kann einen Transzendenzbezug (auch) in Form eines Transzendenz-Bezuges vorweisen, der buchstäblich mit den Händen zu greifen ist (siehe Foto). Dieser Transzendenz-Bezug bezieht sich selbst ganz ausdrücklich auf Transzendenz, insofern er (neben der Homepage-Adresse der Atheistischen Religionsgesellschaft und einem entsprechenden QR-Code) das Wort „Transzendenz“ wiedergibt bzw. erwähnt. Ganz analog zu einer „Erwähnung Gottes“ („nominatio Dei“) liegt hier eindeutig eine „Erwähnung von Transzendenz“ („nominatio transcendentiae“) vor. In dem Maße, in dem eine „nominatio Dei“ (so wie eine „invocatio Dei”, eine „Anrufung Gottes“) als klassischer Fall eines Gottesbezuges gilt, in dem Maße liegt im Fall dieses Transzendenz-Bezuges der Atheistischen Religionsgesellschaft auch tatsächlich ein Transzendenzbezug vor. Darüber hinaus „überschreitet“ („transzendiert“) der Transzendenzbezug des auf dem Foto abgebildeten konkreten Transzendenz-Bezuges an einigen Stellen auch stoffliche Grenzen, insofern Teile des Wortes „Transzendenz“ beim Siebdruck durch den Stoff des Transzendenz-Bezuges hindurch auf die andere Seite des Transzendenz-Bezuges gedruckt wurden.