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	<title>Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich &#187; Uncategorized</title>
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	<description>Gleiche Rechte - kulturelle Partizipation - Sichtbarmachung</description>
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		<title>Vorschlag für Statutenänderung: Ritus</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 06:27:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Wilfried Apfalter]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch im Hinblick auf Formulierungen zum Ritus möchten wir alle Mitglieder (und andere Interessierte) herzlich einladen: bitte lest euch unsere Vorschläge durch (Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung durch Fettdruck hervorgehoben) und macht von der Möglichkeit Gebrauch, sie zu kommentieren &#8212; wir sind schon sehr gespannt auf eure Ideen! Nach derzeitiger Rechtslage werden in staatlichen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Auch im Hinblick auf Formulierungen zum Ritus möchten wir alle Mitglieder (und andere Interessierte) herzlich einladen: bitte lest euch unsere Vorschläge durch (Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung durch Fettdruck hervorgehoben) und macht von der Möglichkeit Gebrauch, sie zu <a href="/2013/03/05/vorschlag-fur-statutenanderung-ritus/#respond">kommentieren</a> &#8212; wir sind schon sehr gespannt auf eure Ideen!</p>
<p style="text-align: justify">Nach derzeitiger Rechtslage werden in staatlichen Versorgungszusammenhängen religiöse Ernährungsgebote in einer Reihe von Fällen ganz konkret berücksichtigt. So nimmt zum Beispiel der <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR40075326&amp;ResultFunctionToken=d3079e32-e8cc-437a-a498-53ae4e58d0b9&amp;Position=1&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=Verpflegungsverordnung&amp;Gesetzesnummer=&amp;am">§ 2 der Verpflegungsverordnung</a> (&#8220;Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Vorsorge über die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden&#8221;, BGBl. II Nr. 43/2006 idF BGBl. II Nr. 37/2009) auf religiöse Regelungen besondere Rücksicht: &#8220;[&#8230;] Auf ärztliche Anordnungen oder religiöse Gebote ist Bedacht zu nehmen.&#8221; Ähnliches gilt auch für Präsenzdienstleistende im Bundesheer, soferne sie zeitgerecht eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft vorlegen.</p>
<p>Ein neuer § 2 Absatz 3 der Statuten könnte folgendermaßen lauten:</p>
<blockquote><p><strong>(3) Wir sind uns bewusst, dass das derzeit geltende staatliche Religionsrecht besondere Möglichkeiten der Gestaltung und rechtlichen Berücksichtigung von religiösen Ritualen und Riten bietet. In diesem Zusammenhang glauben und wollen wir auch, dass es jedem Mitglied<br />
(a) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegetarisch zu leben (vegetarischer Ritus), und<br />
(b) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegan zu leben (veganer Ritus).</strong></p></blockquote>
<p>Ein neuer § 3 Absatz 3 der Statuten könnte folgendermaßen lauten:</p>
<blockquote><p><strong>(3) Mitglieder, die sich persönlich für ein Leben<br />
gemäß einem der in § 2 Absatz 3 genannten Riten entschieden haben, sind bis zu dem Zeitpunkt, mit dem sie diese Entscheidung zurücknehmen, an den gewählten Ritus gebunden. Sie haben das Recht, darüber eine entsprechende schriftliche Bestätigung zu erhalten.</strong></p></blockquote>
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		<title>Vorschlag für Statutenänderung: Ethos, Transzendenz</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 02:12:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Wilfried Apfalter]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Eindruck unserer Podiumsdiskussion möchten wir unsere Religionslehre, die wir in unseren Statuten darlegen, nach und nach in Bezug auf religionsrechtlich relevante Begriffe wie Transzendenz, Mythos, Ethos und Ritus erweitern, indem wir diese noch deutlicher auf unser atheistisches Welt- und Menschenbild anwenden. Klingt vielleicht kompliziert, kann aber durchaus eine reizvolle Herausforderung sein! Außerdem möchten [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Unter dem Eindruck unserer <a href="/2013/01/22/rueckblick-podiumsdiskussion/">Podiumsdiskussion</a> möchten wir unsere Religionslehre, die wir in unseren <a href="/statuten/">Statuten</a> darlegen, nach und nach in Bezug auf religionsrechtlich relevante Begriffe wie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Transzendenz">Transzendenz</a>, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Mythos">Mythos</a>, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ethos">Ethos</a> und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ritus">Ritus</a> erweitern, indem wir diese noch deutlicher auf unser atheistisches Welt- und Menschenbild anwenden. Klingt vielleicht kompliziert, kann aber durchaus eine reizvolle Herausforderung sein! Außerdem möchten wir die Formulierung von § 2 Absatz 1 der Statuten etwas vereinfachen.</p>
<p style="text-align: justify">Zu diesem Prozess möchten wir alle Mitglieder (und andere Interessierte) herzlich einladen: bitte lest euch unsere Vorschläge durch (Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung durch Fettdruck hervorgehoben) und macht von der Möglichkeit Gebrauch, sie zu <a href="/2013/01/28/vorschlag-fuer-statutenaenderung-ethos-transzendenz/#respond">kommentieren</a> &#8212; wir sind schon sehr gespannt auf eure Ideen!</p>
<blockquote><p><strong>(1)</strong> Wir, die Mitglieder der &#8220;Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich&#8221;, bekennen uns beim Versuch, die Gestaltung der Welt und unsere Stellung als Menschen in ihr zu erklären, in religiöser Selbstbestimmung als &#8220;Atheistinnen&#8221; beziehungsweise &#8220;Atheisten&#8221; und<br />
(a) glauben, dass nicht <strong>Gottheiten</strong> uns Menschen <strong>erschaffen</strong> haben, sondern dass jeweils Menschen ihre <strong>Gottheiten</strong> (und ihre Geschichten und so weiter) <strong>erschaffen</strong> haben beziehungsweise <strong>erschaffen</strong>, sodass alle diese <strong>Gottheiten</strong> (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen <strong>erschaffene Gottheiten</strong> (und ihre Geschichten und so weiter) existieren, und<br />
(b) wollen, dass dieses religiöse Bekenntnis auch als ein solches in einem umfassenden Sinn in Österreich anerkannt wird.<br />
<strong>(2) Wir glauben daher, dass nicht Gottheiten uns Menschen unseren Ethos gegeben haben, sondern dass unser Ethos jeweils von uns Menschen entwickelt und ausgehandelt wurde beziehungsweise wird.<br />
(3) [zum Ritus]<br />
(4) Wir erkennen dabei immer an, dass es vieles gibt, was jenseits unseres Wissens- beziehungsweise Erfahrungshorizontes liegt, und können die Wirklichkeit dieses Nicht-Gewussten beziehungsweise Nicht-Erfahrenen auch ohne Letztbegründung gelassen akzeptieren. Wir glauben, dass unser Wissens- beziehungsweise Erfahrungshorizont nicht starr ist, sondern sich verschieben kann.</strong></p></blockquote>
<p style="text-align: justify">Eine neue Version des § 3 der Statuten könnte mit &#8220;<strong>Zwecke und Ziele</strong> der religiösen Bekenntnisgemeinschaft und Rechte und Pflichten der Mitglieder&#8221; überschrieben sein und folgendermaßen lauten:</p>
<blockquote><p>(1) Als religiöse Bekenntnisgemeinschaft &#8220;Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich&#8221; verfolgen wir das langfristige Ziel einer vollen Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich. <strong>Wir wollen damit neue Räume der kulturellen Partizipation eröffnen und einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess dessen, was und wie religiös geglaubt wird, sichtbar machen.</strong><br />
(2) Alle Mitglieder haben das Recht auf kostenlose Mitgliedschaft (vergleiche § 7 Absatz 1) und auf jederzeitige kostenlose Beendigung der Mitgliedschaft (vergleiche § 4 Absatz 2); eine Änderung dieser Rechte ist jedenfalls ausgeschlossen.<br />
<strong>(3) [zum Ritus]</strong><br />
<strong>(4)</strong> Alle Mitglieder, insbesondere die Mitglieder des Präsidiums, sind dann, wenn sie ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder beziehungsweise als Organe der &#8220;Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich&#8221; handeln, an die Statuten der religiösen Bekenntnisgemeinschaft gebunden.</p></blockquote>
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